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   BAG, 14.06.1984 - 2 AZR 267/83   

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BAG, 14.06.1984 - 2 AZR 267/83 (https://dejure.org/1984,16308)
BAG, Entscheidung vom 14.06.1984 - 2 AZR 267/83 (https://dejure.org/1984,16308)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 1984 - 2 AZR 267/83 (https://dejure.org/1984,16308)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 03.12.1982 - 7 AZR 622/80

    Befristung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§ 91 ff. AFG

    Auszug aus BAG, 14.06.1984 - 2 AZR 267/83
    b) Zu Arbeitsoeschaffungsmaßnahmen, bei denen es sich um Drittmittelfinanzierung handelt, hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 3 Dezember 1Q82 - 7 AZR 622/80 - (AP Nr. 72 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag = EzA § 620 BGB Nr. 63, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) ausgeführt, daß sich der Träger der Maßnahme als der Drittmittelempfänger wie auch das zuständige Landesarbeitsamt konkret mit der Beschäftigung der betreffenden Arbeitnehmer und der Dauer ihrer Tätigkeit im Rahmen der Maßnahmen befassen und den Einsatz der betreffenden Arbeitnehmer als nur auf Zeit erforderlich ansehen.

    3. Grundsätzlich ist erforderlich, daß die Dauer der einzelnen Befristungen mit der jeweiligen Dauer der Zuschußgewährung korrespondiert (BAG Urteil vom 3 Dezember 198? - 7 AZR 622/80 - AP Nr. 72 zu 5 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    a) Anders als bei einer Unterschreitung des Bewilligungszeitraumes (vgl. den vom Senat am gleichen Tage entschiedenen Fall - 2 AZR 268/83 -) ist diese fehlende Übereinstimmung zwischen Vertrags- und Bewilligungsdauer auch nicht deshalb unschädlich, weil der Kläger im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ($§ 91, 97 AFG) entsprechend formell bestandskräftiger und von den Gerichten für Arbeitssachen inhaltlich nicht überprüfbarer Bescheide der Arbeitsverwaltung (ebenso BAG Urteil vom 3. Dezember 1982 - 7 AZR 622/80 - AP Nr. 12 zu 5 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) jedenfalls insgesamt, d. h. von der Gesamtbe schäftigungsdauer aus betrachtet, in einem zeitlich deckungsgleichen Umfange beschäftigt worden ist.

  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Auszug aus BAG, 14.06.1984 - 2 AZR 267/83
    a) Allerdings trifft es zu, daß haushaltsrechtliche Erwägungen grundsätzlich keinen sachlichen Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses abgeben (vgl. BAG 1, 128, 135: BAG Urteil vom 26. November 1955 - 2 AZR 516/54 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG; BAG 37, 283; 37, 305).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die haushaltsrechtlichen Erwägungen auf die Begrenzung des Haushalts durch das Haushaltsjahr abheben, eine allgemeine Mittelkürzung zu erwarten ist oder allgemeine Einsparungen haushaltsrechtlich an geordnet werden (vgl. BAG 32, 85; 36, 229); ferner auch dann, wenn Unsicherheit darüber besteht, ob der nächste Haushaltsplan Mittel für eine bestimmte Stelle vorsieht (BAG 37, 283, 294; 39, 38, 48).

  • BAG, 29.08.1979 - 4 AZR 863/77

    Befristung - Rechtsfortbildung sowie Haushaltsmittel als sachlicher Grund

    Auszug aus BAG, 14.06.1984 - 2 AZR 267/83
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die haushaltsrechtlichen Erwägungen auf die Begrenzung des Haushalts durch das Haushaltsjahr abheben, eine allgemeine Mittelkürzung zu erwarten ist oder allgemeine Einsparungen haushaltsrechtlich an geordnet werden (vgl. BAG 32, 85; 36, 229); ferner auch dann, wenn Unsicherheit darüber besteht, ob der nächste Haushaltsplan Mittel für eine bestimmte Stelle vorsieht (BAG 37, 283, 294; 39, 38, 48).

    In einem solchen Fall ist davon auszugehen, daß der Haushaltsgesetzgeber sich gerade mit den Verhältnissen dieser Stelle befaßt und seine Entscheidung ü?.v.r den Wegfall des konkreten Arbeitsplatzes aus sachlichen Ervi -til gen getroffen hat (BAG 32, 85? 37, 283, 294; 39, 38, U8).

  • BAG, 25.01.1980 - 7 AZR 69/78

    Befristung - Haushaltsmittel / Drittmittelfinanzierung

    Auszug aus BAG, 14.06.1984 - 2 AZR 267/83
    Die sachliche Zielsetzung, die der Drittmittelgeber mit der zeitlich begrenzten Finanzierung eines Arbeitsplatzes verfolgt, ist damit geeignet, eine entsprechende Befristung zu rechtfd tigen (BAG Urteil vom 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 - AP Nr. zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

    Auszug aus BAG, 14.06.1984 - 2 AZR 267/83
    a) Allerdings trifft es zu, daß haushaltsrechtliche Erwägungen grundsätzlich keinen sachlichen Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses abgeben (vgl. BAG 1, 128, 135: BAG Urteil vom 26. November 1955 - 2 AZR 516/54 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG; BAG 37, 283; 37, 305).
  • BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54

    Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 14.06.1984 - 2 AZR 267/83
    a) Allerdings trifft es zu, daß haushaltsrechtliche Erwägungen grundsätzlich keinen sachlichen Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses abgeben (vgl. BAG 1, 128, 135: BAG Urteil vom 26. November 1955 - 2 AZR 516/54 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG; BAG 37, 283; 37, 305).
  • BAG, 14.06.1984 - 2 AZR 268/83
    Auszug aus BAG, 14.06.1984 - 2 AZR 267/83
    a) Anders als bei einer Unterschreitung des Bewilligungszeitraumes (vgl. den vom Senat am gleichen Tage entschiedenen Fall - 2 AZR 268/83 -) ist diese fehlende Übereinstimmung zwischen Vertrags- und Bewilligungsdauer auch nicht deshalb unschädlich, weil der Kläger im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ($§ 91, 97 AFG) entsprechend formell bestandskräftiger und von den Gerichten für Arbeitssachen inhaltlich nicht überprüfbarer Bescheide der Arbeitsverwaltung (ebenso BAG Urteil vom 3. Dezember 1982 - 7 AZR 622/80 - AP Nr. 12 zu 5 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) jedenfalls insgesamt, d. h. von der Gesamtbe schäftigungsdauer aus betrachtet, in einem zeitlich deckungsgleichen Umfange beschäftigt worden ist.
  • LAG Hessen, 27.06.1978 - 9 Sa 1331/77
    Auszug aus BAG, 14.06.1984 - 2 AZR 267/83
    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob sich - wie die Revision meint - die Zulässigkeit der auf Arbeits'oeschaf fungsmaßnahmen (§$ 91 ff. AFG) beruhenden Befristungen bereits daraus ergibt, daß keine KUndigungsschutzbestimmungen umgangen werden (so-LAG Frankfurt am Main, Urteil vom 27. Juni 1978 - 9 Sa 1331/77 - BB 1979, 46; KR-Hillebrecht, § 620 BGB Rz 150).
  • BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 651/93

    Befristete Arbeitsverträge; Mitbestimmung des Personalrats

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Urteil des Senats vom 3. Dezember 1982 (BAGE 41, 110, 115 ff. = AP Nr. 72 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 3 der Gründe) liegt für die Befristung des Arbeitsverhältnisses ein sachlicher Grund vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach §§ 91 ff. oder §§ 97 ff. AFG zugewiesen worden ist und die Dauer der Befristung mit der Dauer der Zuweisung übereinstimmt (vgl. u. a. die nicht veröffentlichten Urteile des BAG vom 16. März 1983 - 7 AZR 120/81 -, vom 27. Mai 1983 - 7 AZR 319/81 -, vom 14. Juni 1984 - 2 AZR 267/83 und 268/83 - und vom 2. August 1984 - 2 AZR 353/83 - sowie BAG Urteil vom 12. Juni 1987, BAGE 55, 338, 343 = AP Nr. 114 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II der Gründe).
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